13.09.2021

Planung eines Inklusionszentrums an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Workshop IIB 2021 Bildrecht bei IIB

Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert das Recht auf Bildung in Artikel 24 als Menschenrecht. Bildung ist die Voraussetzung zur Realisierung der Existenzsicherung, zur Entfaltung einer unabhängigen Lebensführung und zugleich zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Doch Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen haben kaum Zugang zur tertiären Bildung.

Dies soll sich ändern. Das Institut für Inklusive Bildung als Projektträger verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zum tertiären Bildungssystem erhalten und im System Mitgestaltende sein können. 

Hierfür soll am Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ein Inklusionszentrum entstehen, das alle Hochschuldimensionen umfasst: Lernen, Lehre, Forschung sowie Gesellschaft.

Näheres zu den Zielen des Zentrums und zur Planungsphase (01.07.2021-30.06.2022) können Sie hier nachlesen: